Es lebe der kleine Unterschied: [ von JoDo am 2008-01-03 13:53:24 ]
In der (Heiligen) Wikipedia liest man: (Zitat)
In Österreich heißt der Grundwehrdienst auch Präsenzdienst und der
Grundwehrdienstleistende entsprechend Präsenzdiener.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst
Weiss nicht ob das die korrekte Übersetzung ist, aber eines ist mir aufgefallen:
Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation (z. B. Feuerwehr) eines Landes zu dienen. ... Und: ... Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ... Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht
Das heisst: Ö:
Präsenzdiener - D:
Grundwehrdiener/Grundwehrdienstleistender. Wehr
pflichtiger bleibt man auch noch über die Ableistung seines Präsenz-/Grundwehrdienstes hinaus.